ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
LA VAL HOTEL&SPA
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen der Brigels Gastro AG (nachfolgend „BGAG") an Gäste und Veranstalter (nachfolgend gemeinsam „Vertragspartei"). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrags zwischen der BGAG und der Vertragspartei. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei gelten nur, wenn die BGAG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Hotelbuchungen, Restaurant, Spa
Dieser Teil der AGB regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Vertragspartei als Hotelgast und der BGAG.
1. Allgemein
1.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der BGAG und der Vertragspartei kommt entweder mit schriftlicher Bestätigung der Reservation durch die BGAG zustande oder – bei Buchungen ohne Unterschrift – mit ausdrücklicher Annahme der Buchung durch die BGAG. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die BGAG berechtigt, provisorisch reservierte Zimmer und/oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.
1.2 Leistung, Zahlungen und Preise
Die BGAG verpflichtet sich, die von der Vertragspartei bestellten und von der BGAG schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein.
Die BGAG kann eine Anzahlung verlangen. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsfrist der Anzahlung werden der Vertragspartei schriftlich, insbesondere in der Reservationsbestätigung, mitgeteilt. Leistet die Vertragspartei die Anzahlung nicht fristgemäss, ist die BGAG nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Vertragspartei haftet für den dadurch entstandenen, nachgewiesenen und angemessenen Schaden.
Sofern die BGAG keine Anzahlung verlangt, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express), Debitkarte (EC/Maestro, PostFinance) oder in bar zu bezahlen. Wird die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Gerät die Vertragspartei in Zahlungsverzug, kann die BGAG Verzugszinsen von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 Abs. 1 OR verlangen.
2. Haftung
2.1 Haftungsbeschränkung
Die Vertragspartei haftet gegenüber der BGAG nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Verluste, die sie oder ihre Begleitpersonen verursachen. Für eingebrachte Sachen von Hotelgästen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 487 ff. OR. Für auf den Hotelparkplätzen oder in der Hoteltiefgarage abgestellte Fahrzeuge haftet die BGAG nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und bei eigenem Verschulden, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung oder Bewachung vereinbart wurde.
Die BGAG haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) für direkte Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BGAG nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist oder die BGAG die Haftung ausdrücklich übernommen hat. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungsbestimmungen für eingebrachte Sachen von Hotelgästen.
2.2 Vertragsrücktritt der BGAG
Die BGAG ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn objektiv wesentliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von ihr nicht zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, die Erbringung der geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglichen oder wesentlich erschweren. Die BGAG informiert die Vertragspartei unverzüglich über den Rücktritt. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche der Vertragspartei bleiben im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorbehalten.
3. Hotelzimmer
3.1 Anreise- und Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen. Late Check-Outs bis 17.00 Uhr sind nach Verfügbarkeit mit einer Gebühr von 25 % der Tagesrate möglich.
Zustellbetten, Hunde sowie Tiefgaragenplätze unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.
3.2 Annullierungsbedingungen
Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten bei Annullierung von Buchungen, bei Nichtanreise sowie im Falle einer verfrühten Abreise.
Die Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu gesamthaft 3 Zimmern) hat die BGAG spätestens 5 Tage vor dem Anreisedatum zu erreichen. Die Annullierung kann bis 5 Tage vor Anreise kostenlos erfolgen.
Eine Ausnahme bildet die Hochsaison (21. Dezember bis 5. Januar). Die Annullierung kann bis 21 Tage vor Anreise kostenlos erfolgen.
Bei einer Annullierung weniger als 5 Tage vor Anreise beziehungsweise in der Hochsaison weniger als 21 Tage vor Anreise ist eine Annullierungspauschale von 100 % des Gesamtpreises geschuldet, jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung einer anderweitigen Vergabe oder Weitervermietung. Die Pauschale ist nur geschuldet, soweit sie dem nachgewiesenen, notwendigen und angemessenen Schaden der BGAG entspricht.
Die Annullierung einer Gruppenbuchung (ab gesamthaft 4 Zimmern) hat die BGAG spätestens wie folgt zu erreichen:
- Bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
- Ab 11 Zimmer: 42 Tage vor Anreise
Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen schuldet die Vertragspartei die nachfolgenden Annullierungspauschalen, jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung einer anderweitigen Vergabe oder Weitervermietung. Die Pauschalen sind nur geschuldet, soweit sie dem nachgewiesenen, notwendigen und angemessenen Schaden der BGAG entsprechen:
- Bis 10 Zimmer, 7–13 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Logiernächte
- Bis 10 Zimmer, ab 6 Tagen vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Logiernächte
- Ab 11 Zimmer, 21–41 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme aller Logiernächte
- Ab 11 Zimmer, ab 20 Tagen vor Anreise: 100 % der Gesamtsumme aller Logiernächte
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem: Bereits erbrachte oder gegenüber Dritten verbindlich ausgelöste Leistungen der BGAG sowie ihrer Hilfspersonen oder Partner sind nur im Umfang der tatsächlich angefallenen und nicht rückforderbaren Kosten zu bezahlen.
4. Wellness & Spa / Fitness / Spielraum
4.1 Reservation
Um die Verfügbarkeit der Therapeuten zu gewährleisten, sollten alle Anwendungen möglichst vor dem Aufenthalt gebucht werden.
4.2 Haftungsablehnung
Die Vertragspartei ist verpflichtet, allfällige Kontraindikationen (wie beispielsweise Schwangerschaft, Bluthochdruck oder Krankheit) vor der Behandlung mitzuteilen. Die gesetzlichen Sorgfalts- und Haftungspflichten der BGAG bleiben unberührt. Im Übrigen richtet sich die Haftung der BGAG nach den gesetzlichen Bestimmungen und besteht, unter Vorbehalt zwingenden Rechts, nur bei eigenem Verschulden.
4.3 Dresscode
Es besteht die Möglichkeit, sich im Umkleidebereich umzuziehen. Schlüssel für die abschliessbaren Schränke sind an der Rezeption zu beziehen. Im Poolbereich ist Schwimmkleidung vorgeschrieben. Der gesamte Saunabereich ist Nacktzone.
4.4 Saunalandschaft
Die Benutzung der Saunalandschaft ist unter 16 Jahren nicht erlaubt.
4.5 Ruhezone
Der Spa-Bereich ist als Ruhezone angedacht. Bei Nichteinhalten dieser Richtlinie behält sich die BGAG vor, Personen zum Verlassen des Spa-Bereichs aufzufordern.
4.6 Kinder
Der Zutritt zum Innen- und Aussenpool ist unter Aufsicht der Eltern gestattet. Wir legen Wert auf einen ruhigen und geordneten SPA-Betrieb.
4.7 Fitnessbereich
Hotelgästen ab 16 Jahren steht ein Cardio-Raum kostenlos zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung und unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftung der BGAG. Für schuldhaft verursachte und nachweisbare Schäden an Geräten haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.8 Spielraum
Für Kinder steht ein kostenloses Spielzimmer zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt in Eigenverantwortung und unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftung der BGAG.
Im Spielraum wird keine Kinderbetreuung oder Beaufsichtigung angeboten. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern oder den Begleitpersonen.
4.9 Stornobedingungen Spa
Behandlungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen ist die BGAG berechtigt, eine angemessene, nachweisbare Entschädigung für die gebuchte Behandlung in Rechnung zu stellen, unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer allfälligen anderweitigen Vergabe.
4.10 Benutzung des Wellnessbereichs nach Check-out
Die Benutzung des hoteleigenen Wellnessbereichs ist für Hotelgäste am Anreisetag und während der Aufenthaltsdauer kostenlos. Sofern die weitere Benutzung des Wellnessbereichs nach dem Check-out angeboten wird, beträgt die Gebühr CHF 20.00 pro Person und Tag.
Seminare, Bankette, Hochzeiten
Dieser Teil der AGB regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Vertragspartei als Veranstalter und der BGAG.
5. Reservationen
Zwischen dem Veranstalter und der BGAG kommt ein Vertrag zustande, wenn entweder eine Offerte der BGAG durch den Veranstalter schriftlich rückbestätigt wurde oder eine Anfrage des Veranstalters durch die BGAG schriftlich bestätigt wurde.
Änderungen der offerierten Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von der BGAG schriftlich bestätigt wurden.
Die Annahmefrist für Offerten der BGAG beträgt mangels anderer Abrede 14 Tage. Danach ist die BGAG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die BGAG behält sich weiter vor, aus wichtigem Grund von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten. Die BGAG empfiehlt bei jeder Reservation, die offerierten Räumlichkeiten im Voraus zu besichtigen.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
Der Veranstalter ist verpflichtet, der BGAG Änderungen der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Die BGAG ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten berechnet.
Die genaue Teilnehmerzahl ist der BGAG spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage. Die BGAG gewährleistet die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen für bis zu 5 % zusätzliche Teilnehmer. Bei einer darüberhinausgehenden Teilnehmerzahl bemüht sich die BGAG um die Bewirtung aller Gäste, kann diese jedoch nicht garantieren.
Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 10 % kann die BGAG die vereinbarten Preise anpassen, soweit dies aufgrund eines sachlichen Grundes, insbesondere wegen eines nachweisbaren Mehraufwands oder Minderaufwands, erforderlich ist. Die BGAG kann andere Räumlichkeiten bereitstellen, sofern dies sachlich begründet ist und für den Veranstalter keine wesentliche Verschlechterung darstellt. Bei behördlichen Auflagen oder sicherheitstechnischen Gründen darf die BGAG andere geeignete Räumlichkeiten zuweisen.
Bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl bei Seminaren und Banketten um mehr als 10 % gegenüber der bestätigten Teilnehmerzahl stellt die BGAG für die über diese Toleranz hinausgehenden nicht erschienenen Teilnehmer folgende Kosten in Rechnung (jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung einer allfälligen anderweitigen Vergabe):
- Bis 60 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
- 59 bis 30 Tage vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Leistungen
- 29 und weniger Tage vor dem Anlass: 100 % der vereinbarten Leistungen
Sofern einzelne Leistungen im Zeitpunkt der Änderung der Teilnehmerzahl noch nicht festgelegt waren, kann die BGAG hierfür eine Entschädigung von höchstens CHF 500.00 pro Person berechnen, jedoch nur im Umfang der dadurch tatsächlich angefallenen, nicht mehr vermeidbaren sowie nachgewiesenen notwendigen und angemessenen Kosten.
Bei einer Reduktion der Zimmerbuchungen gilt die Regelung unter Ziff. 3.2.
Der Veranstalter übermittelt der BGAG bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass sämtliche Informationen, die diese für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung, können die hierdurch entstehenden Kosten durch die BGAG berechnet werden. Dies gilt nicht, wenn die BGAG für die Verschiebung verantwortlich ist.
7. Buchung von Hotelzimmern
Der Bedarf an Hotelzimmern im Zusammenhang mit einer Veranstaltung muss der BGAG spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Einen Anspruch auf die Bereitstellung von Zimmern hat der Veranstalter nur, wenn diese Bestandteil der Buchung der Gesamtveranstaltung waren. Die BGAG kann den Zimmerpreis nach Massgabe von Ziff. 3.2 in Rechnung stellen, wenn reservierte Zimmer nicht in Anspruch genommen werden und nicht anderweitig vergeben werden können.
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr zu beziehen und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen.
Zustellbetten, Hunde sowie Tiefgaragenplätze unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Absagen von Veranstaltungen müssen der BGAG möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Massgebend ist der Zugang der schriftlichen Erklärung bei der BGAG. Bereits erbrachte oder gegenüber Dritten verbindlich ausgelöste Leistungen der BGAG und ihrer Partner sind nur im Umfang der tatsächlich angefallenen, nicht rückforderbaren und nachgewiesenen Kosten zu bezahlen, soweit diese nicht bereits in den nachfolgenden Stornierungskosten enthalten sind.
Wird die Veranstaltung vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, kann die BGAG folgende Entschädigung verlangen (jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung einer allfälligen anderweitigen Vergabe):
- Bis 120 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung
- 119 bis 90 Tage vor dem Termin: 25 % der reservierten Leistungen
- 89 bis 60 Tage vor dem Termin: 50 % der reservierten Leistungen
- 59 bis 30 Tage vor dem Termin: 75 % der reservierten Leistungen
- 29 und weniger Tage vor dem Anlass: 100 % der reservierten Leistungen
Für Teilabsagen (Seminare und Bankette) gilt die Regelung unter Ziff. 6.3. Massgebend für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Annullation bei der BGAG.
Wurden die reservierten Leistungen (Menü und Getränke) preislich noch nicht festgelegt, gilt ein Betrag von CHF 120.00 pro Person als Berechnungsgrundlage. Die Entschädigung ist jedoch auf die dadurch tatsächlich angefallenen, nicht vermeidbaren, nicht rückforderbaren sowie nachgewiesenen notwendigen und angemessenen Kosten begrenzt.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken durch den Veranstalter ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der BGAG. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr wie folgt verrechnet:
- Zapfengeld, Flasche 0,75 Liter weinhaltig: CHF 45.00
- Zapfengeld, Flasche 1,5 Liter weinhaltig: CHF 80.00
- Zapfengeld, Flasche 3 Liter weinhaltig: CHF 160.00
- Hochzeitstorte/Dessert: CHF 3.00 pro Person
Für Lebensmittel ist ein entsprechender Hygiene- und Herstellungsnachweis zu erbringen.
10. Feuerpolizeiliche Regelungen / Andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von Dekorationsmaterial
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der BGAG, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc. einzuhalten.
Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als der Kapazität des betreffenden Raumes entsprechend. Verbindlich hierfür sind die von der BGAG angegebenen Höchstzahlen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Veranstalter für daraus entstehende Schäden und Mehrkosten. Die Haftung der BGAG richtet sich nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und besteht, unter Vorbehalt zwingenden Rechts, nur bei eigenem Verschulden.
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert das vorgängige Einverständnis der BGAG. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte, nachgewiesene notwendige und angemessene Schäden und Kosten.
11. Videoüberwachung
Das Hotel wird zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht. Auf die Videoüberwachung wird durch gut sichtbare Hinweisschilder hingewiesen. Weitere Informationen, insbesondere zur verantwortlichen Stelle, zum Zweck der Bearbeitung, zu den überwachten Bereichen, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung der BGAG.
Die Videoaufnahmen werden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt und nur bei einem konkreten Anlass konsultiert. Sie werden grundsätzlich nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines Vorfalls oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen länger benötigt werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der BGAG.
12. Drucksachen / Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos/Bildern der BGAG in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung durch die BGAG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist die BGAG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist der BGAG für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
13. Zuschläge
Ab 01.00 Uhr morgens wird dem Veranstalter pro Mitarbeiter CHF 45.00/Std. in Rechnung gestellt.
14. Zahlungsbedingungen
14.1 Rechnungen der BGAG sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die BGAG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben. Beanstandungen sind innerhalb der Zahlungsfrist, spätestens jedoch innert angemessener Frist seit Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Die berechneten Leistungen gelten nur insoweit als vollständig und ordnungsgemäss erbracht, als eine Prüfung und Beanstandung objektiv möglich und zumutbar war und keine Mängel betroffen sind, die ohne zumutbare Prüfung nicht erkennbar waren.
14.2 Die BGAG kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung, die Zahlungsfrist und der Zahlungstermin werden dem Veranstalter in der Offerte oder der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Die Anzahlung ist zum dort bezeichneten Termin fällig. Bei Reservationen aus dem Ausland oder mit ausländischer Rechnungsadresse kann die BGAG eine Anzahlung bis zur Höhe der reservierten Leistungen verlangen; Höhe und Zahlungstermin werden in der Offerte oder der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung einer fälligen Anzahlung in Verzug, ist die BGAG nach schriftlicher Mahnung und unbenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Anzahlung wird an den Rechnungsbetrag angerechnet.
14.3 Im Verzugsfalle kann die BGAG notwendige, tatsächlich angefallene und angemessene Kosten für Mahnungen sowie Adressermittlungen in Rechnung stellen. Weitergehende Kosten werden nur geschuldet, soweit sie gesetzlich geschuldet sind oder im Einzelfall nachgewiesen notwendig und angemessen anfallen.
15. Vertragsrücktritt der BGAG
15.1 Die BGAG ist berechtigt, aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen oder Verbote, Fälle höherer Gewalt sowie Sicherheitsgründe oder andere Umstände, welche die Leistungserbringung erheblich erschweren oder verunmöglichen. Soweit möglich und zumutbar, unterstützt die BGAG den Veranstalter bei der Suche nach geeigneten Ersatzräumlichkeiten.
15.2 Die BGAG kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
- Es besteht aufgrund konkreter Umstände eine begründete Gefahr, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels oder seiner Gäste erheblich beeinträchtigen.
- Die Veranstaltung wurde unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder zu einem wesentlich anderen als dem mitgeteilten Zweck gebucht, und der Veranstalter hat die dadurch begründete erhebliche Pflichtverletzung trotz Aufforderung nicht unverzüglich behoben.
- Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die BGAG in die Organisation der Veranstaltung einbezogen wurden, sind an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise gehindert und eine geeignete Ersatzleistung ist nicht verfügbar, sodass die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt oder verunmöglicht wird.
15.3 Die BGAG erklärt den Rücktritt unverzüglich, nachdem sie von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt hat, und informiert den Veranstalter darüber. Soweit die BGAG den Rücktrittsgrund nicht zu vertreten hat, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Veranstalters; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
16. Haftung
16.1 Der Veranstalter haftet für den gesamten Rechnungsbetrag einschliesslich der von seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen und den Veranstaltungsteilnehmern bezogenen Leistungen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
16.2 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Verluste, die er, seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft verursachen. Die BGAG kann vom Veranstalter angemessene Sicherheiten verlangen, soweit dies aufgrund konkreter Umstände sachlich gerechtfertigt ist.
16.3 Für eingebrachte Gegenstände sowie für auf den Hotelparkplätzen oder in der Hoteltiefgarage abgestellte Fahrzeuge haftet die BGAG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.4 Soweit die BGAG für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgsame Behandlung sowie die Rückgabe und stellt die BGAG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
16.5 Im Übrigen haftet die BGAG für direkte Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BGAG nur bei zwingender gesetzlicher Haftung oder ausdrücklicher Übernahme einer Haftung; zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
Schlussbestimmungen
17. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, von Zusatzvereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Einseitige Änderungen durch die Vertragspartei oder den Veranstalter sind unwirksam.
18. Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort sämtlicher Verträge mit der BGAG ist der Sitz der BGAG in Brigels.
19. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenwirken, um die betreffende Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Vertragspartei und der BGAG sowie die vorliegenden AGB unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Im Verhältnis zu Vertragsparteien, die nicht als Konsumentinnen oder Konsumenten handeln, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BGAG Gerichtsstand.
Die Vertragspartei bestätigt durch ihre Unterschrift, dass sie von dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und erklärt sich mit deren Geltung einverstanden. Bei Buchungen ohne Unterschrift gelten diese AGB nur, wenn sie der Vertragspartei vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden.
Für weitere Auskünfte:
Stephanie Kern / Direktorin, La Val Hotel & Spa
Tel. 0041 81 929 26 26
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Letzte Aktualisierung: Brigels, 6. September 2026
