ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
LA VAL HOTEL&SPA
Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Bergspa Hotel LA VAL bzw. der Brigels Gastro AG (nachfolgend "BGAG" genannt) an Gäste und Veranstalter (nachfolgend „Vertragspartei“ bzw. „Veranstalter“). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen der BGAG und einer Vertragspartei bzw. einem Veranstalter. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Vertragspartei oder eines Veranstalters widersprechen, gehen sie diesen vor und gelten ausschliesslich.
Hotelbuchungen, Restaurant, Spa
Dieser Teil der AGB regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Vertragspartei als Hotelgast und der BGAG.
1. Allgemein
1.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der BGAG und der Vertragspartei kommt erst mit Zugang der von der Vertragspartei gegengezeichneten Reservationsbestätigung bei der BGAG zu Stande. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich die BGAG das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer und/oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.
1.2 Leistung, Zahlungen und Preise
Die BGAG verpflichtet sich, die von der Vertragspartei bestellten und von der BGAG schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Satz ein.
Die BGAG ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Kommt die Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist die BGAG berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Vertragspartei ist der BGAG für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung von der BGAG verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise von der Vertragspartei per Kreditkarte (Twint, Mastercard, VISA, American Express), Debitkarte (EC/Maestro, Postcard) oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist die BGAG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben.
2. Haftung
2.1 Haftungsbeschränkung
Die Vertragspartei haftet gegenüber der BGAG für alle Schäden und Verluste, die durch sie oder Begleitpersonen verursacht werden. Die BGAG lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Sachen ab, die von der Vertragspartei oder von Begleitpersonen eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen oder in der Hoteltiefgarage abgestellten Fahrzeuge.
Die BGAG haftet (vertraglich und/oder ausservertraglich) nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung wird nach Massgabe von Art. 100 des Schweizerischen Obligationsrechts ("OR") wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen der BGAG gemäss Art. 101 Abs. 2 OR gänzlich ausgeschlossen.
2.2 Vertragsrücktritt der BGAG
Die BGAG ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt oder andere von der BGAG nicht zu vertretende Umstände, welche die zu erbringende Leistung ganz oder teilweise wesentlich erschweren oder verunmöglichen. Die BGAG kann in diesem Fall im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos von diesem zurücktreten.
3. Hotelzimmer
3.1 Anreise- und Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen. Late Check-Outs bis 17.00 Uhr sind nach Verfügbarkeit mit einer Gebühr von 25% der Tagesrate möglich.
Zustellbetten, Hunde sowie Tiefgaragenplätze unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.
3.2 Annullierungsbedingungen
Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten bei Annullierung von Buchungen, bei Nichtanreise sowie im Falle einer verfrühten Abreise.
Die Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu gesamthaft 3 Zimmern) hat die BGAG spätestens 5 Tage vor dem Anreisedatum zu erreichen. Die Annullierung kann bis 5 Tage vor Anreise kostenlos erfolgen.
Eine Ausnahme bildet die Hochsaison (21. Dezember bis 5. Januar). Die Annullierung kann bis 21 Tage vor Anreise kostenlos erfolgen.
Bei einer Stornierung unter 5 Tagen / Hochsaison 21 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis der gebuchten Leistung als Stornierungsgebühr zu entrichten.
Die Annullierung einer Gruppenbuchung (ab gesamthaft 4 Zimmern) hat die BGAG spätestens wie folgt zu erreichen:
Bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
Ab 11 Zimmer: 42 Tage vor Anreise
Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet:
| Bis 10 Zimmer | Ab 11 Zimmern |
|---|---|
7 – 13 Tage vor Anreise:
Ab 6 Tagen vor Anreise: | 21 – 41 Tage vor Anreise:
Ab 20 Tagen vor Anreise: |
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass alle im Voraus erbrachten Leistungen der BGAG und ihrer Hilfspersonen in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
4. Wellness & Spa / Fitness / Spielraum
4.1 Reservation
Um die Verfügbarkeit der Therapeuten zu gewährleisten, sollten alle Anwendungen möglichst vor dem Aufenthalt gebucht werden.
4.2 Haftungsablehnung
Bei allfälligen Kontraindikationen (wie beispielsweise Schwangerschaft, Bluthochdruck oder Krankheit) übernimmt die BGAG keinerlei Haftung für Komplikationen nach der Behandlung, sofern kein offensichtlicher Behandlungsfehler des Therapeuten vorliegt.
4.3 Dresscode
Es besteht die Möglichkeit, sich im Umkleidebereich umzuziehen. Schlüssel für die abschliessbaren Schränke sind an der Rezeption zu beziehen. Im Poolbereich ist Schwimmkleidung vorgeschrieben. Der gesamte Saunabereich ist Nacktzone.
4.4 Saunalandschaft
Die Benutzung der Saunalandschaft ist unter 16 Jahren nicht erlaubt.
4.5 Ruhezone
Der Spa-Bereich ist als Ruhezone angedacht. Bei Nichteinhalten dieser Richtlinie behält sich die BGAG vor, Personen zum Verlassen des Spa-Bereichs aufzufordern.
4.6 Kinder
Der Zutritt zum Innen- und Aussenpool ist unter Aufsicht der Eltern gestattet. Ausserhalb der Planschstunden legen wir Wert auf einen ruhigen und geordneten SPA-Betrieb. Für Kinder sind die Pools von 8 Uhr bis 16 Uhr zugänglich.
4.7 Fitnessbereich
Hotelgästen ab 16 Jahren steht ein Cardio-Raum kostenlos zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für nachweisbare Schäden an Geräten haftet der Verursacher.
4.8 Spielraum
Für die Kinder steht ein kostenloses Spielzimmer zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Spielraum wird nicht überwacht.
4.9 Stornobedingungen Spa
Behandlungen können bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bei Nichterscheinen behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Kosten für die gebuchte Behandlung in Rechnung zu stellen.
4.10 Benutzung des Wellnessbereiches nach Check-Out
Die Benutzung des hoteleigenen Wellnessbereiches ist für Hotelgäste am Anreisetag und während der Aufenthaltsdauer kostenlos. Nach Check-Out behält sich die BGAG vor für die weitere Benutzung der Anlage CHF 20.00 zu verrechnen.
Seminar, Bankett, Hochzeiten
Dieser Teil der AGB regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Vertragspartei als Veranstalter und der BGAG.
5. Reservationen
5.1 Zwischen dem Veranstalter und der BGAG kommt ein Vertrag zustande, wenn entweder eine Offerte der BGAG durch den Veranstalter schriftlich rückbestätigt wurde oder eine Anfrage des Veranstalters durch die BGAG schriftlich bestätigt wurde.
5.2 Änderungen der offerierten Leistungen sind erst verbindlich, wenn sie durch die BGAG schriftlich bestätigt wurden.
5.3 Die Annahmefrist für Offerten der BGAG beträgt mangels anderer Abrede 14 Tage. Danach ist die BGAG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die BGAG behält sich weiter vor, aus wichtigem Grund von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten. Die BGAG empfiehlt bei jeder Reservation, die offerierten Räumlichkeiten im Voraus zu besichtigen.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
6.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, der BGAG Änderungen der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Die BGAG ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten berechnet.
6.2 Die genaue Teilnehmerzahl ist der BGAG spätestens bis 48 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an einer Veranstaltung teil, gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage. Die BGAG garantiert die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen bis zu einer Anzahl von 5% zusätzlicher Teilnehmer zu den vereinbarten Konditionen. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, übernimmt die BGAG keine Garantie für die Bewirtung aller Gäste.
6.3 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzulegen sowie andere Räumlichkeiten bereitzustellen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist. Auf eine Unzumutbarkeit kann sich der Veranstalter nicht berufen, wenn zwingende Umstände wie z.B. behördliche Auflagen oder sicherheitstechnische Gründe die Zuweisung anderer Räumlichkeiten erfordern.
6.4 Bei einer Reduktion der Teilnehmer (Seminar und Bankett) um mehr als 10% gegenüber der bestätigten Anzahl von Teilnehmern werden von der BGAG folgende Kosten für jeden nicht erschienenen Teilnehmer in Rechnung gestellt:
- Bis 60 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
- 59 bis 30 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen
- 29 und weniger Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen
Sofern einzelne Leistungen im Zeitpunkt der Änderung der Teilnehmerzahl noch nicht festgelegt waren, kann eine Pauschale von bis zu CHF 500.00 pro Person berechnet werden.
Bei einer Reduktion der Zimmerbuchungen gilt die Regelung unter Punkt 3.3.
6.5 Der Veranstalter übermittelt der BGAG bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass sämtliche Informationen, die diese für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt.
6.6 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung, können die hierdurch entstehenden Kosten durch die BGAG berechnet werden. Dies gilt nicht, wenn die BGAG für die Verschiebung verantwortlich ist.
7. Buchung von Hotelzimmern
7.1 Der Bedarf an Hotelzimmern im Zusammenhang mit einer Veranstaltung muss der BGAG spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Einen Anspruch auf die Bereitstellung von Zimmern hat der Veranstalter nur, wenn diese Bestandteil der Buchung der Gesamtveranstaltung waren. Die BGAG kann den Zimmerpreis nach Massgabe von Abschnitt 3.3 in Rechnung stellen, wenn reservierte Zimmer nicht in Anspruch genommen werden und nicht anderweitig vergeben werden können.
7.2 Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr zu beziehen und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen.
7.3 Zustellbetten, Hunde sowie Tiefgaragenplätze unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.
8. Rücktritt durch den Veranstalter
8.1 Absagen von Veranstaltungen müssen der BGAG möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Massgebend ist der Zugang der schriftlichen Erklärung bei der BGAG. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Im Voraus erbrachte Leistungen der BGAG und ihrer Partner sind in jedem Fall zu bezahlen.
8.2 Wird die Veranstaltung vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, verrechnet die BGAG folgende Stornierungskosten:
- Bis 120 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung
- 119 bis 90 Tage vor dem Termin: 25% der reservierten Leistungen
- 89 bis 60 Tage vor dem Termin: 50% der reservierten Leistungen
- 59 bis 30 Tage vor dem Termin: 75% der reservierten Leistungen
- 29 und weniger Tage vor dem Anlass: 100% der reservierten Leistungen
8.3 Für Teilabsagen (Seminar und Bankette) gilt die Regelung unter Punkt 3.3. Massgebend für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Annullation bei der BGAG.
8.4 Wurden die reservierten Leistungen (Menü & Getränke) preislich noch nicht festgelegt, gilt ein Betrag von CHF 120.00 pro Person als Berechnungsgrundlage.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken
9.1 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken durch den Veranstalter ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der BGAG. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr wie folgt verrechnet:
Zapfenggeld:
- CHF 45.00/Flasche 0.75 Liter Weinhaltig
- CHF 80.00/Flasche 1.5 Liter Weinhaltig
- CHF 160.00/Flasche 3 Liter Weinhaltig
Hochzeitstorte/Dessert:
- CHF 3.00/Person
9.2 Für Lebensmittel ist ein entsprechender Hygiene- und Herstellungsnachweis zu erbringen.
10. Feuerpolizeiliche Regelungen / Andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von Dekorationsmaterial
10.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der BGAG, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc. einzuhalten.
10.2 Der Veranstalter ist im übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als der Kapazität des betreffenden Raumes entsprechend. Verbindlich hierfür sind die von der BGAG angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt die BGAG jede Haftung ab.
10.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert das vorgängige Einverständnis der BGAG. Der Veranstalter haftet für jeglichen der BGAG daraus entstehenden Schaden.
11. Videoüberwachung
Das Hotel wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Auf die Videoüberwachung wird mittels Hinweisschildern am Eingang des Hotels ausdrücklich hingewiesen.
Die erhobenen Daten werden durch entsprechende technische und organisatorische Massnahmen sicher vom Zugriff Unbefugter aufbewahrt und werden nur im Ereignisfall konsultiert. Kommt es innert 72 Stunden nach Aufnahme zu keinem nennenswerten Ereignis, so werden die Daten von der BGAG gelöscht.
12. Drucksachen / Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos/Bildern der BGAG in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung durch die BGAG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist die BGAG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist der BGAG für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
13. Zuschläge
Ab 01.00 Uhr morgens wird dem Veranstalter pro Mitarbeiter CHF 45.00/Std. in Rechnung gestellt.
14. Zahlungsbedingungen
14.1 Rechnungen der BGAG sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei
Zahlungsverzug ist die BGAG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu erheben. Die berechneten Leistungen gelten als vollständig und ordnungsgemäss erbracht, wenn der Veranstalter innerhalb der Zahlungsfrist keine Beanstandungen meldet.
14.2 Die BGAG ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich festgehalten. Sofern keine Anzahlung von der BGAG verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Kunden per Kreditkarte (Master, Visa, American Express), Debitkarte (EC/Maestro, Postcard) oder in bar zu bezahlen. Bei Reservationen aus dem Ausland oder mit ausländischer Rechnungsadresse kann eine Anzahlung von bis zu 100% der reservierten Leistungen beansprucht werden. Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die BGAG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Anzahlung wird mit allfälligen Kosten verrechnet.
14.3 Die BGAG behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen einschliesslich der Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Der Veranstalter erklärt sein Einverständnis mit der Berechnung dieser Kosten.
15. Vertragsrücktritt der BGAG
15.1 Die BGAG ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der BGAG nicht zu vertretende Umstände, die die zu erbringende Leistung übermässig erschweren oder verunmöglichen. In diesen Fällen ist die BGAG bei der Organisation geeigneter Ersatzräumlichkeiten behilflich.
15.2 Die BGAG kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
- Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels oder seiner Gäste gefährden.
- Die BGAG stellt fest, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder aufgrund eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden.
- Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die BGAG in die Organisation der Veranstaltung einbezogen wurden, sind an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise gehindert.
15.3 Die BGAG erklärt den Rücktritt, sobald sie von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Veranstalter unverzüglich. Schadensersatzansprüche gegen die BGAG kann der Veranstalter in keinem der genannten Fälle geltend machen.
16. Haftung
16.1 Der Veranstalter haftet für den gesamten Rechnungsbetrag einschliesslich der von seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen und den Veranstaltungsteilnehmern bezogenen Leistungen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
16.2 Der Veranstalter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden und Verluste, die der BGAG durch ihn, seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Die BGAG kann vom Veranstalter den Nachweis angemessener Sicherheiten verlangen.
16.3 Die BGAG haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Gegenständen, die durch den Veranstalter oder Dritte eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen oder in der Hoteltiefgarage abgestellten Fahrzeuge.
16.4 Soweit die BGAG für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgsame Behandlung sowie die Rückgabe und stellt die BGAG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
16.5 Im Übrigen haftet die BGAG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Schlussbestimmungen
17. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, von Zusatzvereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen der Vertragspartei bzw. des Veranstalters sind unwirksam.
18. Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort sämtlicher Verträge mit der BGAG ist der Sitz der BGAG in Brigels.
19. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in gute Treuen zusammenzuwirken, um eine solche Bestimmung durch eine andere, dem damit gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.
20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Spezialdomizil
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Vertragspartei und der BGAG sowie die vorliegenden AGB unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss der Normen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Anwendung, Auslegung, Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB werden durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Graubünden entschieden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brigels. Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Brigels als Spezialdomizil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Die Vertragspartei bzw. der Veranstalter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis hat und erklärt sich mit deren uneingeschränkter Geltung einverstanden. Hotel- und Restaurantgäste stimmen den AGB der BGAG mit Buchung eines Zimmers oder einer Tischreservierung stillschweigend zu.
Für weitere Auskünfte: Stephanie Kern / Direktorin, La Val Hotel & Spa, Tel. 0041 81 929 26 26
hotel@laval.ch, www.laval.ch
Brigels, April 2025
